oder in Deutsch: Empfängernamensüberprüfung
Stell Dir vor, Du überweist Geld und plötzlich fragt Dich Deine Bank oder Sparkasse: „Bist Du Dir sicher, dass das wirklich der richtige Empfänger ist?“
Nun so ähnlich kann man sich das ominäse Verification of Payee, kurz oft VoP genannt, oder die „Empfängernamensüberprüfung“ vorstellen. Diese ist ab dem 05. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Was ist Verification of Payee?
Verification of Payee ist eine Art Sicherheitscheck bei Überweisungen. Bevor das Geld rausgeht, wird geprüft, ob der eingegebene Name des Empfängers zur IBAN passt.
Passt alles zusammen, gibt es „grünes Licht“.
Passt es nicht, bekommt man eine Warnung.
Das Ganze soll verhindern, dass Geld versehentlich (oder durch Betrug) an die falsche Person geschickt wird. Es ist Teil einer EU-weiten Kampagne gegen Geldwäsche.
Was ändert sich im Alltag?
Kurz gesagt: Im Falle einer Abweichung, ein Sicherheitsschritt vor dem Senden der Überweisung.
Bis zum Senden einer Überweisung via Online-Banking, App oder Software bleibt alles wie bisher.
Doch die Übertragung an Deine Bank oder Sparkasse verläuft jetzt im Hintegrund in zwei Schritten:
Schritt 1: Überweisung mit Prüfungsanforderung an die Bank
Deine Bank nimmt die Überweisung, lässt die Empfängerdaten prüfen und gibt das Ergebnis der Prüfung an Dich weiter.
Ist die Prüfung erfolgreich – Empfängername und IBAN stimmen überein, man spricht dann von einem „full match“ – geht es oft direkt in den Schritt 2 über.
Ergibt die Prüfung jedoch eine Abweichung, z. B. stimmt ein Teil des Namens nicht überein, es wird von „close match“ gesprochen, oder keine Übereinstimmung, Name und IBAN passen nicht zusammen, dem sogenannten „no match“, musst Du entscheiden:
Willst Du den Auftrag korrigieren und damit den Versand abbrechen oder soll der Auftrag dennoch durchgeführt werden?
Schritt 2: Ausführungsanweisung an die Bank
Im Fall einer positiven Prüfung (full match) oder Deiner Zustimmung den (abweichenden) Auftrag dennoch auszuführen, erfolgt ein zweiter Sendevorgang an Deine Bank. Dieser beinhaltet wiederum den originalen Auftrag als auch die Ausführungsanweisung an die Bank.
Ab hier läuft es dann wie früher ab – Auftrag mit TAN oder ähnlichem bestätigen und schon ist das Geld auf die Reise geschickt.
Wichtig bei Abweichungen zu wissen:
Wenn es zu einer Abweichung kommt und Du den Auftrag dennoch ausführen lässt, liegt das Haftungsrisiko bei Dir!
Wer prüft eigentlich was und woher kommt das Prüfergebnis?
Im ersten Augenblick kann man der Meinung sein: Die Überweisung geht ja an meine Bank, also liegt alles bei ihr. Doch dem ist nicht so!
Die prüfende Instanz ist die Bank des Empfängers, denn sie weiß ja, welcher Kunde mit welchem Namen welche Bankverbindung (IBAN) hat. Sie ist es dann auch, die das Ergebnis zurückliefert.
Deine Bank oder Sparkasse initiiert lediglich die Prüfung, erhält das Ergebnis (von der Empfänger-Bank) und zeigt es Dir an.
Einige Banken haben sich dazu entschloßen neben dem Ergebnis der Prüfung den Kunden auch einen Hinweistext, sogenannte Rechtsbelehrung, anzuzeigen.
Denn: Am Ende liegt die Verantwortung für die Ausführung der Überweisung, insbesondere bei einem abweichenden Ergebnis, bei Dir!
Ausnahme nur für Firmenkunden
Bei VoP gibt es für Firmenkunden eine Ausnahme: Diese können die Prüfung vor Versand abschalten, man nennt es ein „Opt-Out“ vornehmen.
Firmenkunden senden nicht zwei oder vier einzelne Überweisungen, sondern oft mehrere Dutzend bis Tausend Überweisungen in einem Vorgang mittels Sammelauftrag.
Bei der Prüfung wird jeder einzelne Auftrag, der in einem Sammler enthalten ist, überprüft. Als Betroffener in einer Firma jetzt im Härtefall zum Beispiel 543 abweichende Empfänger überprüfen und korrigieren zu müssen, wäre eine Katastrophe!
Daher kann der Firmenkunde vor Versand des Sammelauftrags angeben, dass er die Prüfung nicht vornehmen lassen möchte, also ein Opt-Out angeben.
Ein Fazit
Gut 6 Monate nach Einführung kann man festhalten: Es ist kein Monster, sondern ein Hilfstool für den täglichen Zahlungsverkehr. Die „Kinderkrankheiten“, wie zeitversetzte Aktivierungen bei den unterschiedlichen Kreditinstituten oder fehlerhafte Prüfungsergebnisse wurden schnell behoben und sind aktuell eher ganz seltene Ausnahmen.
Hinweis
Das Beitragsbild wurde von mir mittels ChatGPT selbst erstellt.
